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Pfoten-Markenrecht: Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen
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Autor:  sally [ Do 10. Dez 2009, 13:30 ]
Betreff des Beitrags:  Pfoten-Markenrecht: Jack Wolfskin mahnt Bastler wegen Tatzen

Zitat:
19.10.2009

Mit voller Härte gegen die ganz Kleinen: Der Outdoor-Riese Jack Wolfskin mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab, die im Web selbstgebastelte Ohrstecker, Taschenspiegel und Sticker verkaufen. Ihr Vergehen: Auf den Handarbeiten sind Pfotenabdrücke zu sehen.

Auf den ersten Blick wirkt Martina Hopf nicht wie eine Markenpiratin. Auf den zweiten, dritten und vierten auch nicht. Hopf verkauft beim Handarbeits-Portal Dawanda selbstgenähte Kirschkernkissen, Strampler, Stoffe und auch Stickdateien. Nun soll sie die Schneiderin viel Geld an die Anwaltskanzlei des Klamottenkonzerns Jack Wolfskin zahlen. Weil sie Stickdateien verkauft hat, mit denen man sich Herzchen, Sternchen und ein Katzenpfötchen auf alles mögliche sticken kann.

Abmahnwürdig findet Jack Wolfskin daran das Pfötchenmuster. Denn so gut wie alles, was nach Pfötchen aussieht und verkauft wird, sieht der Konzern als Verletzung seiner Markenrechte. Der deutsche Outdoor-Riese hat in der Vergangenheit schon gegen die "taz" prozessiert und durchgesetzt, dass die Zeitung ihre "taz"-Pfote nicht einfach so auf Klamotten drucken darf. Nun hat Jack Wolfskin neue Gegner im Visier: Hobby-Schneider und Handarbeiter wie Martina Hopf.

Im Oktober verschickte die von Jack Wolfskin beauftragte Anwaltskanzlei Harmsen Utescher Abmahnungen per Einwurfeinschreiben mit angehängter Kostennote an Bastler, die Selbstgenähtes bei Dawanda verkaufen. SPIEGEL ONLINE liegen mehrere dieser Schreiben vor. Die von der Kanzlei errechneten Streitwerte (zwischen 20.000 und 25.000 Euro) und daraus abgeleiteten Gebühren (zwischen 850 und 1000 Euro) unterscheiden sich, die Formulierungen sind identisch. Die Kanzlei Harmsen Utescher erklärt den aus heiterem Himmel Abgemahnten erstmal einschüchternd, Jack Wolfskin gehöre, "wie Ihnen vermutlich bekannt ist, zu den führenden Herstellern von Outdoor-Equipment und Outdoor-Bekleidungsstücken", könne in der Bundesrepublik "die Marktführerschaft beanspruchen" und gehöre in Europa "zu den drei Marktführern".

Dann kommen die Juristen zur Sache: "Die Tatze unserer Mandantin ist in Deutschland und vielen Ländern der Welt umfangreich markenrechtlich geschützt." Gegen diese Markenrechte hätten die Abgemahnten Bastler mit ihrer Handarbeit verstoßen. Die Forderungen der Kanzlei: Binnen zwei Wochen sollen die Abgemahnten die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden, binnen drei Wochen die Gebühren an die Kanzlei überweisen.

Wenn nicht, wird Ärger angedroht: "Für den Fall, dass die gesetzten Fristen fruchtlos verstreichen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, ohne weitere Vorankündigung gerichtliche Schritte einzuleiten."

Jack Wolfskin bestätigt auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE dieses Vorgehen. Firmensprecherin Lena Fischer erklärt: "Die typische Jack Wolfskin Tatze ist als Marke geschützt. Daher dürfen Dritte keine ähnlichen oder identischen Zeichen für ähnliche und identische Waren, wie sie Jack Wolfskin anbietet, im geschäftlichen Verkehr benutzen." ....



Hier weiterlesen:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html

Autor:  Anzeige [ Do 10. Dez 2009, 13:30 ]
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