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| Autor: | sally [ Do 29. Okt 2009, 10:44 ] |
| Betreff des Beitrags: | Die Hundesteuer |
....bringt den Kommunen bundesweit knapp 200 Millionen Euro an Einnahmen pro Jahr. Die Höhe der Steuer wird von den Kommunen selbst bestimmt. Sie erlassen auch die Hundesteuersatzungen. In Großstädten ist die Hundesteuer oft höher als in kleineren Städten und eher ländlichen Gebieten. Mengenrabatt gibt es nicht! Im Gegenteil: Wer mehrere Hunde hält, zahlt auch mehr. Außerdem erheben fast alle Gemeinden für so genannte „gefährliche Hunde“ (Listenhunde) eine grundsätzlich höhere Steuer, die bis zum achtfachen Satz der regulären Hundesteuer gehen kann. Die Hundesteuer hat eine lange Tradition. Frühe Formen der Hundesteuer gab es schon im späten Mittelalter. Die heutige Hundesteuer in Deutschland findet ihre Wurzeln in Preußen, in einer Zeit, in der es kaum Haustiere im heutigen Sinn gab. Tiere brauchte man zur Arbeit, Tierhaltung nur zum Vergnügen galt als Luxus und wurde mit einer „Luxussteuer“ belegt. Und auch heute noch wird einem Hundehalter dadurch, dass er ja offenbar in der Lage ist, sich zu seinem Vergnügen einen Hund zu halten, eine gewisse finanzielle Leistungsfähigkeit unterstellt. Deshalb wird er besteuert. Dies ist sicher nicht gerade zeitgemäß. Wer heute einen Hund hat, ist nicht automatisch reich – im Gegenteil, für viele nicht begüterte Menschen ist der Hund das Einzige, was ihnen Halt gibt. Für so manchen älteren, alleinstehenden und nicht wohlhabenden Menschen macht erst der Hund das Leben lebenswert. Auch wenn manche das glauben: Die Hundesteuer berechtigt niemanden, seinen Hund einfach irgendwo einen Haufen hinsetzen zu lassen. Das ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden. Der Hundehalter hat kein Recht auf irgendeine Gegenleistung. Die Einnahmen werden auch nicht zweckgebunden für die Straßenreinigung eingesetzt. Sie gehen einfach in die allgemeine Haushaltskasse der Gemeinde. Dennoch wird als Argument seitens des Staates oft angeführt, dass durch die Hundehaltung die Straßen zusätzlich verunreinigt werden und dadurch eine gewisse Belastung für die Allgemeinheit entsteht. Daher will man die Zahl der Hunde über die Steuer begrenzen, man spricht von einer Lenkungssteuer. Einen Anspruch auf Steuerbefreiung gibt es nicht, aber die Gemeinden können Ausnahmen und Ermäßigungen beschließen. Einige Kommunen gewähren, zumindest für eine befristete Zeit, Steuerfreiheit für Tierheimhunde. Je nach Kommune werden teilweise Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe für HartzIV - Betroffene gewährt. Auch behinderte Menschen können teilweise mit Vergünstigungen rechnen . Das gilt besonders für Blinden- und Behindertenbegleithunde. In allen solchen Fällen lohnt sich im Einzelfall die konkrete Nachfrage beim Amt. |
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| Autor: | Anzeige [ Do 29. Okt 2009, 10:44 ] |
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